Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Planwagenfahrten des Warsteiner Camperparks

§ 1 Geltungsbereich & Vertragsschluss

 

     1.   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Überlassung von Planwagen   und die Durchführung von Planwagenfahrten zwischen dem Warsteiner Camperpark (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).

 

     2.   Die Präsentation der Planwagenfahrten auf der Website des Vermieters stellt kein bindendes Angebot dar, son-dern eine Aufforderung an den Mieter, eine Anfrage abzugeben. Anfragen können ausschließlich online über das dafür vorgesehene Buchungsformular gestellt werden.

 

     3.   Der Mieter gibt mit Absendung des Online-Formulars eine verbindliche Anfrage ab. Der Vermieter prüft die Verfügbarkeit und übersendet dem Mieter bei Durchführbarkeit ein konkretes Vertragsangebot per E-Mail.

 

     4.   Der Vertrag kommt zustande, sobald der Mieter dieses Angebot innerhalb der darin genannten Frist per E-Mail (in Textform) bestätigt. Der Vermieter hält sich an sein konkretes Vertragsangebot für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Zugang beim Mieter gebunden. Der Mieter ist verpflichtet, sich innerhalb dieser Frist zurückzumelden (Zu- oder Absage). Nimmt der Mieter das Angebot nicht innerhalb dieser 14-tägigen Frist in Textform (z. B. per E-Mail) an, verfällt das Angebot automatisch und der Termin wird wieder freigegeben. Die im Rahmen der Anfrage erhobenen Daten des Mieters werden in diesem Fall aus Datenschutzgründen unverzüglich und unwiderruflich gelöscht.

§ 2 Preise, An-/Abfahrt und Zahlungsbedingungen

 

     1.   Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Vermieters, wie sie im kon- kreten Angebot ausgewiesen sind. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

     2.    Die Abrechnung der Planwagenfahrt erfolgt auf Basis eines Stundensatzes. Zeitaufwände für notwendige Leerfahrten (An- und Rückfahrt des Planwagens zum vereinbarten Start- bzw. Endpunkt) werden wie reguläre Fahrzeiten zum vereinbarten Stundensatz berechnet.

 

     3.   Der im Angebot genannte Gesamtpreis basiert auf den Angaben des Mieters zur gewünschten Fahrtdauer und Strecke. Abweichungen hiervon werden wie folgt ausgeglichen:


     a)   Verlängert sich die Fahrt auf Wunsch oder durch Verschulden des Mieters, wird die zusätzliche Zeit viertelstundengenau nachberechnet.


     b)   Verkürzt sich die Fahrt auf Wunsch des Mieters, erfolgt eine Erstattung für die nicht genutzte Zeit, sofern der Vermieter dadurch keine Ausfallschäden erleidet und nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde.

 

     4.   Der vereinbarte voraussichtliche Gesamtpreis sowie die Kaution und Reinigungspauschale (siehe § 3) sind vor Antritt der Fahrt in bar an den Fahrer/Vermieter zu entrichten. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Durchführung der Fahrt.

 

§ 3 Rücktritt und Stornierungsbedingungen durch den Mieter

 

     1.   Ein kostenfreies Rücktrittsrecht (Stornierung) steht dem Mieter nach verbindlichem Vertragsschluss nicht zu. Der Vermieter räumt dem Mieter jedoch ein vertragliches Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen ein. Jede Stornierung muss in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.

 

     2.   Im Falle einer Stornierung durch den Mieter werden folgende Stornierungsgebühren (jeweils berechnet auf Basis des vertraglich vereinbarten, voraussichtlichen Gesamtpreises für die Fahrstunden inklusive Leerfahrten) fällig:


     a)   Bis 28 Tage vor dem vereinbarten Fahrttermin: kostenfrei


     b)   Vom 27. bis zum 7. Tag vor dem Fahrttermin: 50 % des vereinbarten Fahrpreises


     c)   Ab dem 6. Tag vor dem Fahrttermin sowie bei Nichterscheinen am Fahrttag: 80 % des vereinbarten Fahrpreises

 

     3.   Eventuell anfallende Pauschalen für die Endreinigung oder die Kaution werden im Falle einer Stornierung selbstverständlich nicht fällig bzw. vollständig erlassen.

 

     4.   Dem Mieter bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Vermieter durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (z. B. weil der Termin erfolgreich an andere Kunden weitervermittelt werden konnte). [1]

 

     5.   Die Stornierungsgebühr wird dem Mieter nach der Absage in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen per Überweisung zu zahlen.

§ 4 Kaution und Endreinigung

 

     1.   Für jede Planwagenfahrt wird eine pauschale Gebühr für Endreinigung und Müllentsorgung in Höhe von 35,00 Euro erhoben. Diese ist unabhängig vom Verschmutzungsgrad und Menge des Mülls zu entrichten.

 

     2.   Bei Fahrtantritt hat der Mieter eine Kaution für eventuelle Schäden in Höhe von 200,00 Euro in bar beim Vermieter (bzw. dem Fahrer) zu hinterlegen.

 

     3.   Nach Beendigung der Fahrt wird der Planwagen unverzüglich durch den Fahrer überprüft. Wird der Planwagen im gleichen Zustand wie vor Fahrtantritt übergeben und wurden keine Schäden verursacht, wird die Kaution in voller Höhe sofort in bar an den Mieter zurückerstattet.

 

     4.   Liegen Beschädigungen oder außergewöhnliche Verunreinigungen vor, die über eine normale Nutzung hinausgehen (z. B. durch Vandalismus oder Erbrechen), ist der Vermieter berechtigt, die Kaution bis zur endgültigen Klärung der Schadenshöhe ganz oder teilweise einzubehalten. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich anfallenden Reparatur- oder Sonderreinigungskosten. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Mitgebrachte Getränke und Speisen

 

     1.   Das Mitbringen eigener Getränke und Speisen ist grundsätzlich gestattet, sofern die nachfolgenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen eingehalten werden.

 

     2.   Aus Gründen der Betriebssicherheit des Planwagens und zur Vermeidung von Verletzungsrisiken ist das Mitführen von Großbehältnissen untersagt. Erlaubt sind ausschließlich:


     a)   Bier und alkoholfreie Getränke in Flaschen oder Dosen bis maximal 0,5 Liter Inhalt.


     b)   Wein, Sekt und Spirituosen ausschließlich in Kleinstgebinden (z. B. Portionsdosen oder Miniaturflaschen/„Klopfer“).


     c)   Die Mitnahme von Fässern, Kanistern, Kannen (z. B. für Kaffee oder Glühwein) sowie Flaschen mit einem Inhalt von mehr als 0,5 Litern ist auf dem gesamten Wagen untersagt.

 

     3.   Der Mieter ist verpflichtet, den Planwagen am Ende der Fahrt vollständig zu leeren. Mitgebrachte Getränke, Speisen sowie sämtliches Leergut und Müll müssen vom Mieter eigenständig mitgenommen und entsorgt werden. Eine Aufbewahrung oder Entsorgung durch den Vermieter ist ausgeschlossen.

§ 6 Hausrecht, Verhalten und Ausschluss von der Fahrt

 

     1.   Der vom Vermieter eingesetzte Fahrer übt während der gesamten Fahrt das Hausrecht auf dem Planwagengespann aus. Den Anweisungen des Fahrers zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit ist vom Mieter und allen Fahrgästen unverzüglich Folge zu leisten.

 

     2.   Der Fahrer ist berechtigt, stark alkoholisierten Personen oder Personen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit der Fahrt, des Fahrers, der Tiere oder anderer Fahrgäste gefährden, den Antritt der Fahrt zu verweigern oder sie während der Fahrt von der Weiterfahrt auszuschließen.

 

     3.   Ein Ausschluss oder ein vorzeitiger Abbruch der Fahrt ist insbesondere zulässig bei:


     a)   Missachtung von Sicherheitsanweisungen des Fahrers (z. B. Aufstehen oder Hinauslehnen während der Fahrt).


     b)   Aggressivem Verhalten oder erheblichem Vandalismus.


     c)   Gefährdung des Straßenverkehrs oder Gefährdung des Tierwohls.

 

     4.   Wird die Fahrt aus einem der in Absatz 2 oder 3 genannten Gründe vorzeitig abgebrochen oder einzelnen Personen die Mitfahrt verweigert, behält der Vermieter den vollen Anspruch auf den vereinbarten Fahrpreis. Ein Anspruch des Mieters auf Rückerstattung oder Schadenersatz ist ausgeschlossen.

 

§ 7 Technische Sicherheitseinrichtungen und Datenschutz

 

     1.   Zur Gewährleistung der Fahr- und Betriebssicherheit sowie zum Schutz der Fahrgäste und des Fahrzeugs kann der Planwagen mit einer optisch-elektronischen Einrichtung (Kamera zur Live-Übertragung) ausgestattet sein.

 

     2.   Es findet ausschließlich eine Echtzeit-Bildübertragung zum Zwecke der Cockpit-Übersicht für den Fahrer statt. Eine dauerhafte Aufzeichnung, Speicherung oder digitale Verarbeitung der Bilddaten erfolgt nicht. Die Fahrgäste werden zudem vor Fahrtantritt mündlich auf diese Einrichtung hingewiesen.

 

     3.   Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen sind in der separaten Datenschutzerklärung des Vermieters einsehbar.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

 

     1.   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

     2.  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

 

     1.   Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

     2.   Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Vermieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

     3.  Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, der Ausrüstung oder gegenüber Dritten, die durch ihn oder seine Fahrgäste (z. B. durch unsachgemäßes Verhalten, Missachtung von Anweisungen oder Vandalismus) verursacht werden.

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